Der Fonds Gesundes Österreich veröffentlichte im Frühjahr 2019 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eine Einladung zur Projekteinreichung (Projektcall): „Psychosoziale Gesundheit und (Cyber-)Mobbingprävention an österreichischen Schulen“. Insgesamt wurden daraufhin drei Projekte mit zumindest 15 teilnehmenden Schulen pro Bundesland im Herbst/Winter 2019 von Pädagogischen Hochschulen gestartet, die durch den FGÖ und Eigenmittel der Hochschulen finanziert werden.
2020 gab es im Rahmen eines zweiten Projektcalls für die restlichen Bundesländer erneut die Möglichkeit zur Einreichung von Förderanträgen. Weitere drei Pädagogische Hochschulen haben diese Chance wahrgenommen und Projekte beim FGÖ zur Förderung eingereicht.
Für das Jahr 2021 ist ebenfalls eine Einreichung zum gleichen Thema und Schwerpunkt möglich. Pädagogische Hochschulen sind eingeladen, ein Förderprojekt einzureichen, besonders jene Bundesländer, in denen bislang kein Projekt im Rahmen der Initiative „Wohlfühlzone Schule“ umgesetzt wird.
Das gemeinsam geplante Programm, das auf der Nationalen Strategie zur schulischen Gewaltprävention basiert, verfolgt folgende Strategische Ziele:
- Förderung der psychosozialen Gesundheit und des Wohlbefindens von Schülerinnen und Schülern
- Reduktion von (Cyber-)Mobbinghandlungen an österreichischen Schulen
- Förderung des Verbleibs von Jugendlichen in Bildungsprozessen (Reduktion der Drop-Out-Rate)
Hier finden Sie Hintergrundinformationen und Evidenz zum Förderschwerpunkt.
Gegenstand des Projekts
Niederschwellige Gewalt- und Mobbingprävention verstehen wir als Förderung der psychosozialen Gesundheit aller Beteiligten im Lebensraum Schule.
Zentrale Aspekte hierbei sind die Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen, die Bedeutung ressourcenorientierter Beziehungsgestaltung in Bezug auf die Persönlichkeitsstärkung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Empathiefähigkeit sowie die Ermöglichung zum Wechsel der Perspektiven, die Förderung prosozialer Verhaltensweisen in Gruppen, der Aufbau einer Vereinbarungskultur und die mögliche Anpassung von Unterrichtssettings.
Mobbingprävention beginnt mit der Sensibilisierung zu Formen von Gewalt, dem Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses von nicht erwünschten, schädigenden Handlungsweisen. In der Folge können auf bereits vorhandene (ressourcenorientierte) Ansätze am Schulstandort aufbauende, präventive Maßnahmen umgesetzt werden, die Gewalt oder Mobbing nachhaltig verhindern bzw. erschweren können.
Die große Wirksamkeit dieser Maßnahmen beruht darauf, dass sie – ohne (in den Klassen) direkt von „Mobbingprävention“ sprechen zu müssen – Rahmenbedingungen für ein ressourcenorientiertes und einander stärkendes Klima in der Klasse und Schule gestalten helfen, das Orientierung und Halt gibt und klare Rahmenbedingungen eines förderlichen Miteinanders setzt. Sie gliedern sich in personenbezogene, gruppenbezogene und strukturelle Maßnahmen und sind in großem Ausmaß direkt in der Unterrichtsarbeit – ohne besonderen zusätzlichen Aufwand – einsetzbar.
Je eingereichtem Projekt soll an 15–25 Schulen ein standortspezifischer Schulentwicklungsprozess geplant und begleitet werden. Ziel ist die Erweiterung der Kompetenz in der Förderung psychosozialer Gesundheit und (Cyber-) Mobbingprävention sowie der Aufbau diesbezüglicher Kapazitäten am jeweiligen Schulstandort. Ein verbindlicher Rahmen hierfür ist in den detaillierten Call-Bedingungen beschrieben.
Projektdauer
2 Jahre, frühstmöglicher Projektstart Oktober 2021
Einreichende Organisationen
Projekteinreichende Organisationen sollen vor allem Pädagogische Hochschulen sein. Gesundheitsfördernde Einrichtungen mit Expertise in der Schulischen Gesundheitsförderung bzw. Prävention können jedoch ebenfalls in Abstimmung/ Kooperation mit einer pädagogischen Hochschule einreichen.
Regionale Vernetzungsarbeit von Pädagogischen Hochschulen und gesundheitsfördernden Einrichtungen im Bundesland - Einbeziehung von Expertinnen und Experten
Regionale Einrichtungen, die bereits zu schulischer Gesundheitsförderung oder (Cyber-)Mobbingprävention aktiv sind, sollen über das Projekt informiert und einbezogen werden, entweder in Form einer kooperativen Einreichung oder auch in Form von Vernetzungstreffen oder Gremien (z.B. Beirat). Im Antrag soll dargestellt werden, wie diese Kooperation genau geplant ist.
Weitere Referentinnen und Referenten und Berater:innen für fachlichen Input bzw. zur Prozessbegleitung können an den Schulen in Abstimmung mit den Richtlinien der Gesamtprojektkoordination (FGÖ) eingesetzt werden.
Unterstützung durch den Fördergeber
Den projekteinreichenden Organisationen steht eine Projektberatung und -begleitung zur Verfügung. Diese unterstützt insbesondere bei der Antragstellung, der Gestaltung der Fortbildungen (Curriculum) und berät inhaltlich zur Umsetzung der Maßnahmen. Ein- bis zweimal jährlich wird ein Vernetzungstreffen zum Erfahrungsaustausch mit den geförderten Projekten organisiert. Ein „Referentinnen- und Referentenpool“ mit regionalen Expertinnen und Experten wird in Kooperation mit den projekteinreichenden Organisationen entwickelt. Auf der Projektwebsite werden wesentliche wissenschaftliche Hintergründe und praktische Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Gemeinsames Konzept
Die Umsetzung soll die Kriterien und inhaltlichen Vorgaben des Projektcalls erfüllen und auf die Inhalte der folgenden Kerndokumente aufbauen:
- „Handreichung Mobbingprävention im Lebensraum Schule“
- Film „Mobbing?“ und das dazugehörige Begleitheft zum Film
- „Mobbing an Schulen“
Gemeinsamer Titel und Logo
Im Falle einer Förderung sollen die Projekte den Initiativentitel „Wohlfühlzone Schule“ zumindest als Teil des Titels verwenden (dieser kann gerne erweitert werden). Ebenso soll das gemeinsame Logo der Initiative und des FGÖ verwendet und bei Kommunikationsmaßnahmen und Veröffentlichungen mittransportiert werden.
Umfang, Budget, Finanzierung
Im Jahr 2019 ermöglichte der Projektcall die Förderung von maximal vier Projekten. Im Jahr 2020 konnten maximal fünf Projekte gefördert werden, die standortspezifische Schulentwicklungsprozesse an jeweils mind. 15 und max. 25 Schulen umfassten. (Die Anzahl ist abhängig von der Intensität der Begleitung und Größe der Schulen).
Im Jahr 2021 können max. 2 Projekte gefördert werden.
Der Förderbetrag des FGÖ beträgt max. 2/3 der Summe der Gesamtprojektkosten und
- max. € 50.000,-.
Die Gesamtprojektsumme beträgt inkl. Eigenmittel somit bei einer Fördersumme von € 50.000,- zumindest € 75.000,-. Der Rest soll durch Eigenmittel (auch Personalkosten) oder Drittmittel abgedeckt werden.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Detailinformation zum Förderschwerpunkt „Wohlfühlzone Schule"
Hintergrundinformationen und Evidenz zum Förderschwerpunkt
Bitte informieren Sie uns darüber, dass Sie eine Einreichung planen, bevor Sie einen Antrag ausfüllen, Wir vermitteln Ihnen ein kostenloses Coaching dazu. Kontaktieren Sie:
Mag.a Gerlinde Rohrauer-Näf
Projektleiterin
Tel. 01/895 04 00-719
E-Mail: gerlinde.rohrauer@goeg.at
Mag.a (FH) Sandra Winkler
Fördermanagerin
Tel. 01/895 04 00-739
E-Mail: sandra.winkler@goeg.at